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Das Solarpaket 1 wurde heute im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beschlossen, genauer gesagt am 16. August im Kabinett. Bereits nächste Woche wird es im Bundestag zur Diskussion und Verabschiedung stehen.

Aber worum genau geht es im Solarpaket 1? Das Paket beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zu vereinfachen, bürokratische Hürden abzubauen und somit den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen.

Hier sind die zentralen Punkte des Solarpakets:

  • Beschleunigter Ausbau von Solaranlagen auf Dächern: Durch vereinfachte Verfahren und den Abbau von Bürokratie soll der Prozess der Installation von Solaranlagen auf Hausdächern beschleunigt werden.
  • Vergütung für ungenutzten Strom: Betreiber von kleinen Anlagen (bis zu 5 kW) erhalten künftig eine Vergütung für den produzierten, aber nicht selbstgenutzten Strom. Es gibt Überlegungen zur Erneuerung alter Zähler.
  • Balkon-Solaranlagen mit „Schuko-Steckern“: Die Möglichkeit, Balkon-Solaranlagen mit handelsüblichen „Schuko-Steckern“ zu nutzen, wird angestrebt. Hierbei werden die technischen Normen überarbeitet.
  • Flexibilisierung der Schwellenwerte für gewerbliche PV-Anlagen: Betreiber von Anlagen über 100 kW können überschüssigen Strom entweder kostenlos abgeben oder direkt vermarkten lassen.
  • Einführung von Anlagenzertifikaten: Die Zertifikate richten sich nach der installierten Leistung der Anlage.
  • Erleichterungen bei Anlagenzusammenfassung und PV-Strom-Nutzung: Innerhalb eines Gebäudes soll es einfacher werden, PV-Strom zu nutzen und Anlagen zu kombinieren.
  • Verbessertes Netzanschlussverfahren: Das Verfahren für Anlagen bis 30 kW wird beschleunigt und optimiert.
  • Lockerung der technischen Vorgaben für Direktvermarktung: Anlagen bis 25 kW unterliegen zukünftig gelockerten technischen Vorgaben.
  • Erweiterungen bei der Förderung besonderer Solaranlagen: Es wird Neuerungen und Erweiterungen für die Förderung bestimmter Solaranlagen geben.
  • Ausweitung der PV-Nutzung im Außenbereich: Möglichkeiten zur Nutzung von PV auf Gebäuden im Außenbereich werden erweitert.
  • Vereinfachte Erneuerung bestehender PV-Anlagen: Auch die Erneuerung bestehender Anlagen mit effizienteren Modulen soll einfacher werden.
  • Änderungen bei der Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen: Hier sind Anpassungen geplant.
  • Begrenzung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen: Die Nutzung solcher Flächen für PV wird eingeschränkt und Schutzgebiete definiert.
  • Fokus auf Gebäudeintegration: Mindestens 50% der PV-Anlagen sollen auf oder in Gebäuden installiert werden.

Spannende Änderungen und neue Regelungen stehen bevor, die die Zukunft der Solarenergie in Deutschland beeinflussen werden. Wir werden die Entwicklungen weiterhin aufmerksam verfolgen und in kommenden Beiträgen noch genauer beleuchten, sobald das Gesetz durch den Bundestag verabschiedet wurde.