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Seit 2015 ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks oder auch Stecker-Solaranage pro Haushalt in Deutschland ohne besondere Genehmigung erlaubt (die VDE-Norm AR-N 4105-2018:11 gibt jedoch einige Bestimmungen vor, die einzuhalten sind!). Bevor das Balkonkraftwerk angeschlossen wird, muss es beim Netzbetreiber bzw. bei den Stadtwerken angemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Hierbei ist zu beachten:

  • Die maximale Leistung des Wechselrichters darf 600 W (0,6 kW) nicht überschreiten. Einzutragen ist bei dem Punkt „installierte Bruttoleistung“ der Ausgangsleistungswert des Wechselrichters in Kilowatt (kW), z. B. 0,6 Kilowatt Leistung. Die Leistung der Solarmodule spielt keine Rolle.
  • Auch sollten die Balkonsolaranlagen als Steckerfertige Erzeugungsanlagen angemeldet werden
  • Balkonsolaranlagen werden in der Regel für den Eigenverbrauch und nicht für die Volleinspeisung (in das öffentliche Netz) installiert. Auch diesen Punkt sollte man bei der Eintragung berücksichtigen.

PS Für Mieter: Wenn die Module an einem Balkongeländer angebracht werden, sollte man vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen.